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Javell Immobilien (Einzelunternehmen)
Hohenzollerndamm 79
14199 Berlin
Tel.: +49 160 155 0510
E-Mail: t.javell@gmx.de
Vertretungsberechtigter
Tadeusz Javell
Steuernummer
261502430
Finanzamt Berlin-Tempelhof-Schoneberg
Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c GewO
wurde erteilt durch Bezirksamt Tempelhof-Schoneberg von Berlin
Berufsaufsichtsbehörde
Gewerbeamt Berlin Tempelhof-Schoneberg
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich
für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
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erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen,
an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist
der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom
Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem
Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese
Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur
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§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt,
soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein
Leben verliert.
§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3
Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende
Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall
für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und
Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.